AGB


Revision: 1.2 – Stand: Oktober 2020 

Allgemeines

Für den Kunden ist die bei Vertragsunterzeichnung gültige Fassung der AGBs wirksam. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Falls es zu einer Änderung der AGBs kommen sollte, haben Sie 4 Wochen Zeit, diese zu akzeptieren. 

Nachfolgende Bedingungen sind für den Vertrag maßgebend, sämtliche Dienstleistungen, Vermietungen, Anmietungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich zu diesen. Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabsprachen werden ausschließlich schriftlich im Mietvertrag bestätigt.

Vertragliches

  1. Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages stellt der Vertragspartner ein bindendes Vertragsverhältnis zur Krätke & Brodkorb Dienstleistungen GbR Rabanus-Maurus-Straße 28, D-36100 Petersberg (nachfolgend „Krätke & Brodkorb“) her. 
  2. Krätke & Brodkorb ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Angebote von Krätke & Brodkorb sind generell freibleibend und unverbindlich.  
  3. Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form mit dem unterschriebenen Miet- oder Dienstleistungsvertrages durch den Vertragspartner.  
  4. Sollte der Vertragspartner gegen den Miet- oder Dienstleistungsvertrages oder die AGBs verstoßen, ist Krätke & Brodkorb berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. 
  5. Als Vertragsbeginn gilt der erste Geltungstag des Mietvertrags oder der Beginn der Dienstleistung gemäß dem Dienstleistungsvertrags. 

Vermietung

Allgemeines
  1. Krätke & Brodkorb stellt dem Mieter Geräte und Material gemäß dem Mietvertrage zur Nutzung bereit. Diese ist nur für die Nutzung durch den Mieter bestimmt, eine Vermietung an Dritte ist nur in Absprache mit Krätke & Brodkorb möglich.   
  2. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit der Abholung der Mietsache und endet mit der vollständigen Rückgabe dessen. Ein angebrochener Tag wird, falls nicht anders vereinbart, als voller Tag berechnet.  
  3. Verlängerungen des Mietzeitraumes sind grundsätzlich in Absprache mit Krätke & Brodkorb möglich, insofern die Mietsache im gewünschten Verlängerungszeitraum keine weitere Verwendung durch Krätke & Brodkorb oder andere Kunden hat. 
  4. Sollten die Mietsache zu einem verspäteten Zeitpunkt zurückgegeben werden, wird eine Strafgebühr in Höhe von 50 Euro pro Kalendertag zuzüglich der normalen, vereinbarten Mietgebühr fällig. Ebenfalls trägt der Mieter in diesem Fall die entstandenen Kosten wie Fremdanmietung, Transport und etwaige Einnahmeausfälle. 
Pflichten des Mieters
  1. Der Mieter verpflichtet sich, bei Übergabe die Vollständigkeit und Funktionalität der Mietsache zu überprüfen.  
  2. Die Mietsache darf ausschließlich von Fachkundigen oder durch Krätke & Brodkorb -Personal eingewiesenen Personen bedient werden. 
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Dritte an der Mietsache entstanden sind, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit.  
  4. Der Mieter haftet bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache bei Beschädigungen und Verlust, z.B. durch Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung oder Verschmutzung. 
  5. Veränderungen an der Mietsache ist nicht gestattet. 
  6. Sollte ein Teil der Mietsache entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und Krätke & Brodkorb umgehend zu benachrichtigen. 
  7. Der Mieter ist zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. 
Pflichten des Vermieters
  1. Krätke & Brodkorb verpflichtet sich, die Mietsache für den Mietzeitraum voll funktionsfähig zu übergeben. Zusätzliche Dienstleistungen wie Anlieferung, Montage und Betreuung durch Krätke & Brodkorb -Personal erfolgt gegen Entgelt, welches im Mietvertrag festgelegt wird.  
  2. Sollte der Vermieter aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht in der Lage sein, die vertraglich vereinbarte Mietsache bereitzustellen, verpflichtet sich dieser, gleichwertigen Ersatz zu besorgen. 
Vertragsgegenstand Dienstleistung

Krätke & Brodkorb erbringt dem Vertragspartner Dienstleistungen gemäß dem Dienstleistungsvertrages. 

Zahlung

Die Zahlung der Mietkosten ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung (Mietende oder Abschluss der Dienstleistung) per Überweisung, PayPal oder Barzahlung zu entrichten. Bei Privatkunden ist die Zahlung generell im Voraus zu entrichten.

Rücktritt

Im Falle eines Vertragsrücktrittes des Vertragspartners fallen folgende Kosten für die Stornierung an: 

Bis 90 Tage vor Vertragsbeginn: 15% der Vertragssumme (ohne Rabatte) 

Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 30% der Vertragssumme (ohne Rabatte) 

Bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50% der Vertragssumme (ohne Rabatte) 

Darauffolgend ist die vollständige Vertragssumme fällig.  

Sollte die Vertragssumme (ohne Rabatte) einen Wert von 1000 Euro netto überschreiten, fallen folgende Kosten an: 

Bis 90 Tage vor Vertragsbeginn: 20% der Vertragssumme (ohne Rabatte) 

Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 40% der Vertragssumme (ohne Rabatte) 

Bis 15 Tage vor Vertragsbeginn: 70% der Vertragssumme (ohne Rabatte) 

Danach ist ebenfalls die vollständige Vertragssumme fällig.

Veranstaltungen

Der Mieter trägt das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko seiner Veranstaltung. Krätke & Brodkorb kann nicht zur Preissenkung bei Misserfolg der Veranstaltung veranlasst werden. 

Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das verbundene Risiko mit der Mietsache ausreichend zu versichern. Auf Wunsch kann dies gegen Entgelt von Krätke & Brodkorb durchgeführt werden. 

Gerichtsstand ist Fulda, Hessen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.